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Die wichtigsten Informationen für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung

Verwaltung

Im Jahr 2016 gab es laut einer Studie des DGUVs in Deutschland insgesamt 781.050 Unfälle am Arbeitsplatz. Hochgerechnet kam es somit alle 45 Sekunden zu einem betriebsbedingten Unfall. Neben harmlosen Unfällen, die glücklicherweise ohne menschlichen Schaden blieben, gab es auch eine Vielzahl an Unfällen, bei denen Personen schwer verletzt wurden. Damit die Zahl dieser Unfälle bestmöglich minimiert wird und Unfälle im besten Fall verhindert werden können, haben Arbeitgeber in Deutschland die Pflicht im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und zu entfernen.

Hierbei gilt es jedoch einiges zu beachten, damit die Gefährdungsbeurteilung die rechtlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig erfolgreich Risiken minimieren kann. Sind Sie Unternehmer und interessieren sich für alles Wichtige rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung? Perfekt! Dann sind Sie hier genau richtig. Hier erhalten Sie nicht nur Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, vielmehr wird außerdem darauf eingegangen, worauf Sie bei der Durchführung einer solchen Beurteilung achten müssen.

Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Bereits seit über 20 Jahren gibt es in Deutschland die Pflicht für Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die dabei erkannten Risiken zu beheben. Die Hauptgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. In Paragraph 2, Absatz 1 ist festgeschrieben, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, sämtliche Maßnahmen zu treffen, um die Arbeit Ihrer Mitarbeiter menschengerecht zu gestalten sowie Maßnahmen durchzuführen, die der Unfallprävention am Arbeitsplatz dienen. Als menschengerechte Arbeit wird eine Arbeit definiert, die zumutbar, erträglich und fördernd für die eigene Persönlichkeit ist. Wie äußert sich eine menschengerechte Arbeit im Alltag des Unternehmens? Hierzu zählen zum Beispiel Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, gegenseitige Unterstützung sowie gegenseitiger Respekt.

Darüber hinaus befinden sich im Arbeitsschutzgesetz noch weitere Paragraphen, die sich mit der Ausführung der Gefährdungsbeurteilung befassen. So regelt der Paragraph 4, Absatz 1, dass Unfallrisiken zu minimieren sind und die physische sowie psychische Gesundheit der Mitarbeiter bestmöglich gewährleistet wird. In den letzten Jahren wurde der Fokus vermehrt auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter gelegt. Dieses hat mit der Zunahme von psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise dem Burn-Out zu tun. Umso wichtiger, dagegen etwas zu tun.

Aufgrund der Dokumentationspflicht müssen sämtliche Maßnahmen definiert, umgesetzt und dokumentiert werden.

Abgesehen vom Arbeitsschutzgesetz lassen sich noch weitere Gesetze, beziehungsweise Verordnungen finden, die sich mit der Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung oder die Bildschirmarbeitsverordnung.
Doch obwohl es eine Vielzahl an Gesetzen gibt, die sich explizit auf die Gefährdungsbeurteilung beziehen, haben Sie als Unternehmer gewisse Freiheiten bei der Durchführung der Beurteilung.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Es ist gesetzlich nicht einhundertprozentig vorgeschrieben, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung abhalten müssen. Aus diesem Grund stehen Ihnen als Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Allerdings gibt es verschiedene Grundsätze, an die Sie sich auf jeden Fall halten sollten, damit die Gefährdungsbeurteilung den Zweck erfüllt und von nachhaltigem Erfolg gekrönt ist.

Eines der wichtigsten Prinzipien ist, dass Sie sich zu Beginn der Beurteilung einen detaillierten Überblick über die Gefährdungen innerhalb Ihres Betriebs machen. Je nach Branche gibt es natürlich verschiedene Arten von Gefahrenquellen, die berücksichtigt werden müssen. Als Unternehmen in der Chemieindustrie haben Sie es mit ganz anderen Gefährdungen zu tun, als ein Unternehmen, welches in der IT-Beratung tätig ist. Aus diesem Grund lässt sich kein allgemeingültiger Umfang der Gefährdungsbeurteilung definieren. Vielmehr sind die unternehmensspezifischen Gegebenheiten ausschlaggebend dafür, wie umfangreich die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. Mögliche Gefahrenquellen, die unabhängig von der Branche auftreten, sind zum Beispiel eine mangelnde Qualifikation Ihrer Mitarbeiter, die Arbeitsabläufe und Verfahren sowie die Arbeitszeiten der Mitarbeiter.

Apropos Mitarbeiter: Diese sollten während des gesamten Prozesses eingebunden werden. Gesetzlich stehen Ihren Betriebsräten bei der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmungsrechte zu. Außerdem wissen Ihre Mitarbeiter vermutlich am besten, welche Risiken es im täglichen Arbeitsalltag gibt und können eventuell Risiken aufzeigen, die Sie gar nicht bedacht haben.
Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze individuell durchführen. Natürlich können identische Arbeitsplätze zusammengefasst werden, jedoch kann eine einzelne Gefährdungsbeurteilung nicht für ein gesamtes Unternehmen erstellt werden. Mit spezifischen Gefährdungsbeurteilungen können Sie Unfallrisiken minimieren oder sogar beheben und Ihren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz bieten – der Aufwand lohnt sich!

Mehrere Hände aufeinander

Bitte beachten Sie dabei, dass alle Maßnahmen, also der gesamte Prozess transparent umgesetzt und schriftlich festgehalten werden muss. Dadurch bieten sich Ihnen verschiedene Vorteile. Zum Beispiel können Sie die in der Vergangenheit bereits erstellten Beurteilungen als Grundlage für neue Beurteilungen beziehungsweise Überarbeitungen nutzen, was Ihnen viel Zeit ersparen wird. Außerdem können Sie durch die Dokumente effektiv kontrollieren, inwieweit die Beurteilungen umgesetzt wurden. Sie erfüllen somit auch eine Kontrollfunktion. Gleichzeitig kommen Sie damit Ihrer Pflicht nach, die Nachweise an die Aufsichtsbehörden zu übermitteln.

Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, welches den Mutterschutz für angestellte Frauen neu regelt. Daraus ergeben sich direkte Folgen für die Gefährdungsbeurteilung. Welche das sind wird in diesem Abschnitt erläutert. Das neue Mutterschutzgesetz stellt klar, dass der Mutterschutz ein elementarer Bestandteil jedes Arbeitsschutzes sein muss. Das bedeutet für die Arbeitgeber konkret, dass für jede der durchgeführten Tätigkeiten im Arbeitsalltag eine zusätzliche Prüfung erfolgen muss, inwieweit diese Tätigkeiten Gefahren für Schwangere bergen. Es ist dabei ganz egal, ob die Tätigkeit auch tatsächlich von einer Frau ausgeführt wird oder nicht. Die proaktive Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung ist für sämtliche Tätigkeiten durchzuführen. Im Zentrum steht, dass für alle Tätigkeiten klar definiert wurde, ob die Tätigkeit bei einer Schwangerschaft weiterhin ausgeübt werden kann, wenn gewisse Veränderungen erfolgen oder ob eine Ausübung der Tätigkeit auch bei weitereichenden Veränderungen nicht möglich ist.

Gibt eine Mitarbeiterin an, dass sie schwanger ist, muss diese generelle Gefährdungsbeurteilung für die spezielle Tätigkeit ergänzt und weiter konkretisiert werden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Veränderungen durchgeführt und implementiert worden sind, darf die schwangere Mitarbeiterin ihrer Arbeit nicht nachgehen und muss von den entsprechenden Arbeiten freigestellt werden. Es ist für Sie als Arbeitgeber somit auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht von Vorteil, wenn Sie gut auf eine solche Situation vorbereitet sind, um Verdienstausfälle bestmöglich zu reduzieren.

Was Sie über Gefährdungsbeurteilungen wissen sollten

Eine Gefährdungsbeurteilung sollten Sie auf keinen Fall als unnötigen und nervigen Aufwand betrachten. Die positiven Aspekte überwiegen den Aufwand auf alle Fälle. Eine Beurteilung ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch äußerst sinnvoll. Mit ihrer Hilfe lässt sich das Risiko für Ihre Mitarbeiter minimieren und das Betriebsklima verbessern. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nimmt hierbei einen wichtigen Teil ein und kann Ihnen Zusatzarbeit sowie gesetzliche Schwierigkeiten ersparen. Sie erschaffen ein sicheres Umfeld für sich und Ihre Mitarbeiter und können Ihrer Arbeit mit ruhigem Gewissen nachgehen.

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