Gesetzliche Anforderungen und Rollenprofil: Die Sicherheitsbeauftragte Person (SiBe)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII gesetzlich vorgeschrieben. Diese Funktion dient als wesentliche Unterstützung für die innerbetriebliche Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Verpflichtung zur Bestellung ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeitenden sowie den spezifischen Gefahrenpotenzialen im Betrieb. Die Sicherheitsbeauftragten agieren dabei ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. Sie besitzen keine Weisungsbefugnis, nehmen aber eine zentrale beratende Rolle an der Schnittstelle zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung ein.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Die Tätigkeit einer sicherheitsbeauftragten Person ist vielschichtig und umfasst primär folgende Schwerpunkte:
- Prävention: Unterstützung bei der Identifikation von Gefahrenquellen und der Überprüfung von Schutzvorrichtungen.
- Beratung: Ansprechperson für Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung.
- Gremienarbeit: Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA), um kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitssicherheit zu forcieren.
- Kontrolle: Achten auf die bestimmungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Qualifizierung via E-Learning
Um die notwendige Fachkunde gemäß den geltenden Rechtsnormen zu vermitteln, wurde ein spezifisches E-Learning-Modul entwickelt. Dieses deckt die theoretischen Grundlagen zu Rechten, Pflichten und operativen Aufgaben rechtssicher ab. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz kompetent auszufüllen.
Ein Einblick in die Struktur und die Inhalte der digitalen Unterweisung ist im zugehörigen Teaser-Video verfügbar.